Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Kurse, Themenstunden, Spielstunden, Ausbildungen und Veranstaltungen, sowie Pension und Gassiservice ab dem 07.02.2015 gültig.
§1 Gültigkeit
§2 Teilnehmer
Teilnehmen kann jeder körperlich gesunde Hund ab einem Alter von 12 Wochen sein. Er muss jedoch sämtliche erforderlichen Impfungen besitzen. Der Impfausweis ist vorzulegen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen.
§3 Versicherung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Ein Nachweis hierüber ist einmalig zu Beginn des Trainings vorzulegen. Kann zu Trainingsbeginn lediglich ein Versicherungsantrag vorgelegt werden, obliegt es dem Kunden die Police innerhalb von vier Wochen unaufgefordert in Kopie nachzureichen oder vorzulegen. Der Ausbildungsteilnehmer besitzt eine gültige Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die durch ihn entstehen haftet er bzw. seine Versicherung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hierdurch nicht berührt.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Kunden für alle vom Kunden und seinem Hund verursachten Schäden. Schadensersatzansprüche des Kunden oder seiner Begleiter gegenüber Gib Pfötchen, gleich aus welchem Grund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes seitens Gib Pfötchen. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch andere Kunden oder sonstige Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Insbesondere zu den Spielstunden sind die Kunden und deren Begleitpersonen verpflichtet auf den eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten um Verletzungen zu vermeiden. Gib Pfötchen übernimmt keine Haftung für Verletzungen die während der Spielstunden entstehen.
§4 Haftungsausschluss
Gib Pfötchen übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Unterrichts, den Spielstunden oder durch die gezeigten Übungen sowie für Schäden und/oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, Gib Pfötchen vor Ausbildungsbeginn über Verhaltensauffälligkeiten, aktuelle Erkrankungen, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
Gib Pfötchen übernimmt KEINE HAFTUNG für Inhalte verlinkter Internetseiten und distanziert sich von sämtlichen Äußerungen und Ansichten deren Nutzer.
§5 Fälligkeit
Sofern keine anderen schriftlichen Abmachungen getroffen werden, ist das Ausbildungsentgelt mit Vertragsabschluss fällig. Mit Vertragsabschluss ist der Kunde zur Zahlung des Entgelts ohne Abzug verpflichtet, auch wenn er die Ausbildung vorzeitig beendet, es sei denn, er hat für die vorzeitige Beendigung der Ausbildung einen wichtigen Grund. Ein Nachweis über den wichtigen Grund ist vom Teilnehmer unverzüglich zu erbringen. In diesem Fall kann eine anteilige Erstattung des Ausbildungsentgelts erfolgen.
§6 Kündigung
Im Falle vertragswidrigen Verhaltens, welches den Ausbildungszweck gefährdet, sind die Parteien berechtigt, den Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Hundeschule entsteht kein Anspruch auf Rückgewähr bzw. Ermäßigung des Ausbildungsentgeltes. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht bei befristeten Ausbildungsverträgen nicht. Im Falle der Vertragsaufgabe/Kündigung durch den Teilnehmer entsteht kein Anspruch auf Rückgewähr oder Minderung der vereinbarten Ausbildungskosten.
§7 Terminabsagen / Verspätungen
Die Vertragsparteien haben das Recht, vereinbarte Termine bis 36 Stunden vor Beginn der Ausbildungseinheit abzusagen. Kurse, welche sich über mehrere Wochen erstrecken, sind von diesem Recht ausgeschlossen. Diese Kurse können bis zu 7 Tage vor Ausbildungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Eine nicht fristgemäße Terminabsage durch den Teilnehmer geht zu seinen Lasten. Verspätungen die durch den Teilnehmer verursacht werden, gehen ebenfalls zu seinen Lasten. Bei Terminabsagen oder Verspätungen, welche der Trainer zu verantworten hat, verpflichtet sich dieser zur Nachholung.
Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung eines Betreuungszeitraumes sowie von Kursen, bin ich berechtigt Ihnen die Kosten für den reservierten Betreuungszeitraum/den gebuchten Kurs wie folgt in Rechnung zu stellen: bei Absage bis zu 3 Monate vor dem reservierten Betreuungszeitraum kostenfrei, bis zu 1 Monat vor dem reservierten Betreuungszeitraum 30% der Kosten, bis zu 7 Tage vor dem reservierten Betreuungszeitraum 50% der Kosten, danach oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen 100% der Kosten.
Es werden in allen Fällen nur schriftliche Absagen akzeptiert, Facebook, WhatsApp oder andere soziale Medien werden in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert.
Es gilt Paragraph 355 Abs. 2 BGB n.F.
§8 Reklamationen
Der Ausbildungsteilnehmer kann den Ausbilder nicht haftbar machen, wenn er sich nicht an dessen Anleitung hält und infolge dessen der gewünschte Erfolg ausbleibt. Hat der Ausbildungsteilnehmer während der Ausbildung zu bestimmten Vorgehensweisen bzw. Übungen Fragen oder ist mit etwas nicht einverstanden, so sind diese Probleme unbedingt sofort mit dem Ausbilder zu klären. Wird eine solche Klärung nicht gesucht, können spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden.
§9 Urheberrechte
Gib Pfötchen behält sich vor, Kurse, Themenstunden, Spielstunden und sonstige Termine und Veranstaltungen, sowie während der Pension, Bild- und Tonaufnahmen mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung und Verarbeitung als Werbemittel ist der Kunde einverstanden. Jegliche Bild-und Tonaufnahmen während der Kurse, Themenstunden und sonstigen Terminen und Veranstaltungen durch den Teilnehmer bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch mich. Jegliche gewerbliche Nutzung, sowie jegliche Veröffentlichung dieser Aufnahmen sind nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage schriftlich die Genehmigung erfolgen.
§10 Fristen
Die Ausbildung sollte innerhalb von längstens 6 Monaten abgeschlossen sein. Trainingsstunden, die ohne Verschulden von Gib Pfötchen innerhalb einer Frist von 6 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen.
§11 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
GibPfötchen
Dana Leopold
Zwickauer Straße 390
09117 Chemnitz
Telefon: 01738555872
E-Mail: d.leopold@gibpfötchen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von digitalen Inhalten während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist in einem solchen Fall durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien wirtschaftliche entspricht oder nahe kommt.